Anwalt Markenrecht

Bekannt aus den Fachmedien

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Rechtssicheres Markenrecht für Sie:
Unsere Leistungen

Wie können wir Ihnen helfen? Unsere erfahrenen Anwälte für Markenrecht bieten praxisnahe, rechtssichere Lösungen bei der Markenanmeldung, dem Schutz Ihrer Markenrechte und der Durchsetzung von Ansprüchen bei Markenverletzungen.

Markenanmeldung

Nationale und internationale Markenanmeldungen beim DPMA, EUIPO und WIPO, um Ihre Marke umfassend zu schützen.

Markenüberwachung und Markenschutz

Laufende Überwachung Ihrer Marke, um Verletzungen frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden.

Markenstreitigkeiten

Durchsetzung Ihrer Markenrechte vor Gericht und Verteidigung bei Angriffen auf Ihre Marke.

Lizenzverträge

Erstellung und Verhandlung von Lizenzverträgen, um die Nutzung Ihrer Marke rechtssicher zu gestalten.

Persönlicher Ansprechpartner

Persönlicher Kontakt, dauerhafte Erreichbarkeit und individuelle Begleitung sind für uns eine Selbstverständlichkeit – egal ob per Video Telefon, Email oder vor Ort - ganz nach Ihrem Bedarf.

Schnelle Reaktionszeiten

Sie haben Nachfragen? Wir sichern Ihnen schnelle Antworten zu, damit Sie dauerhaft auf dem aktuellen Stand sind.

Ihre Anwälte für Markenrecht

Unsere Anwälte sind Experten im Markenrecht und haben bereits vor dem Bundesgerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof Erfolge erzielt.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir sichern Ihre Interessen auf höchstem Niveau.

Dr. Lambert Pechan

✅ Anwalt für Markenrecht 
✅ Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
✅ Über 20 Jahre Erfahrung im IT-Recht

Dr. Jost Croll

✅ Anwalt für Arbeitsrecht
✅ Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
✅ Über 20 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht

Prof. Dr. Martin Müller

✅ Anwalt für Markenrecht 
✅ Professor für Wirtschaftsrecht
✅ Über 35 Jahre Erfahrung 

Barbara Bleifeld

✅ Anwältin für Markenrecht 
✅ Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
✅ Über 30 Jahre Erfahrung

Umfangreiche Erfahrung im Markenrecht

Unsere Mandanten kommen aus folgenden Branchen​

Handel

Mode

Werbung

Automobil

IT

Finanzindustrie

Mandantenstimmen

Wir sind für Sie da. Direkte Beratung und Soforthilfe im Markenrecht – ohne Wartezeiten

4.8
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Ablauf der Beratung

Schritt 1

Rufen Sie uns an oder schildern Sie Ihr Anliegen über unser Kontaktformular. Wir sind während der Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Schritt 2

Sie erhalten direkt am Telefon eine Ersteinschätzung. Alternativ melden Sie sich über das Kontaktformular – wir kontaktieren Sie innerhalb von 24 Stunden.

Schritt 3

Wenn Sie uns als Ihre Anwälte beauftragen, arbeiten wir engagiert, individuell und strategisch für den Erfolg Ihres Falls.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie läuft der Prozess der Markenanmeldung ab?

Die Markenanmeldung beginnt mit einer umfassenden Markenrecherche, um sicherzustellen, dass keine bestehenden Markenrechte verletzt werden. Anschließend wird die Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) angemeldet, je nach Schutzbedarf. Die Bearbeitungszeit variiert, kann aber bis zu mehreren Monaten dauern. Unsere Kanzlei übernimmt den gesamten Anmeldeprozess und sorgt für eine reibungslose und rechtskonforme Anmeldung.

Neben Wort- und Bildmarken können auch Klangmarken, Farbmarken und 3D-Marken angemeldet werden, wenn sie zur Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens geeignet sind. Wir beraten Sie zur Wahl der passenden Markenart und erstellen eine Anmeldestrategie, die den Schutz Ihrer Marke maximiert.

Markenverletzungen können erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Unternehmen sollten regelmäßig ihre Markenrechte überwachen, um frühzeitig Verletzungen zu erkennen. Bei einer Verletzung Ihrer Markenrechte unterstützen wir Sie durch Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Schadensersatzforderungen. Dabei beraten wir Sie strategisch, um schnelle und effektive Ergebnisse zu erzielen.

Wenn Ihr Unternehmen in mehreren Ländern tätig ist oder plant, Produkte oder Dienstleistungen international anzubieten, sollte eine internationale Markenanmeldung erwogen werden. Eine Anmeldung über das Madrider Abkommen ermöglicht den Schutz in bis zu 120 Ländern. Wir beraten Sie, welche Länder relevant sind und wie Sie den internationalen Schutz Ihrer Marke optimieren können.

Nach der Anmeldung haben Dritte die Möglichkeit, innerhalb eines festgelegten Zeitraums Widerspruch einzulegen. In diesem Fall prüfen wir die Erfolgsaussichten des Widerspruchs und entwickeln eine Verteidigungsstrategie. Unsere Kanzlei setzt sich für den Schutz Ihrer Marke ein, sowohl außergerichtlich als auch vor den zuständigen Gerichten.

Nach der erfolgreichen Markenanmeldung ist es wichtig, regelmäßig zu überprüfen, ob Dritte Ihre Marke verletzen. Dies erfolgt durch eine Markenüberwachung, die sicherstellt, dass keine ähnlichen oder identischen Marken für ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragen werden. Unsere Kanzlei bietet umfassende Markenüberwachungsdienste an, um Sie vor Markenverletzungen zu schützen und rechtzeitig Abmahnungen oder Unterlassungsklagen einzuleiten.

Eine nationale Markenanmeldung (z.B. beim DPMA) schützt Ihre Marke nur in Deutschland. Eine europäische Anmeldung (EUIPO) schützt in allen EU-Mitgliedstaaten, während eine internationale Anmeldung (WIPO) Schutz in mehreren Ländern weltweit bietet. Wir beraten Sie bei der Auswahl der richtigen Schutzstrategie für Ihre Marke, je nach den Marktanforderungen und Expansionsplänen Ihres Unternehmens.

Eine eingetragene Marke muss innerhalb von fünf Jahren nach der Registrierung genutzt werden. Andernfalls kann sie von Dritten angefochten und gelöscht werden. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Marke in den relevanten Märkten genutzt wird, um den Schutz aufrechtzuerhalten. Wir beraten Sie, wie Sie die Nutzung Ihrer Marke dokumentieren und rechtlich absichern können.

Im Rahmen von Fusionen und Übernahmen müssen Unternehmen sicherstellen, dass alle Markenrechte ordnungsgemäß auf den neuen Inhaber übertragen werden. Dies erfordert die Anmeldung der Übertragung bei den zuständigen Markenämtern. Wir begleiten Ihr Unternehmen bei M&A-Transaktionen und stellen sicher, dass Markenrechte korrekt und vollständig übertragen werden, um langfristigen Markenschutz zu gewährleisten.

Eine markenrechtliche Abmahnung erfolgt, wenn ein Unternehmen oder eine Person eine Markenverletzung feststellt und außergerichtlich darauf aufmerksam macht. Unternehmen sollten solche Abmahnungen ernst nehmen, da sie bei Nichtbeachtung zu hohen Schadensersatzforderungen und einstweiligen Verfügungen führen können. Unsere Kanzlei prüft die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und entwickelt eine Verteidigungsstrategie, um Ihre Interessen zu schützen.

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